Arbeitsschutzausschuss (ASA): Pflicht, Zusammensetzung und Protokoll
Ab 20 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Wer dazugehört, wie oft er tagt, welche Themen auf die Tagesordnung gehören und wie das Protokoll aussieht.
6 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz einen Arbeitsschutzausschuss bilden.
- Mitglieder sind Arbeitgeber, zwei Betriebsratsmitglieder, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
- Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
- Ein Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen – vor allem, damit Beschlüsse nachverfolgt werden.
Was ist der Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss – kurz ASA – ist das zentrale Beratungsgremium für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Hier kommen alle zusammen, die im Unternehmen Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen oder dazu beraten.
Seine Aufgabe ist es, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Entscheidungen trifft weiterhin der Arbeitgeber – der Ausschuss sorgt aber dafür, dass Probleme früh erkannt, Maßnahmen abgestimmt und Zuständigkeiten geklärt werden.
Ab wann ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht?
Ein Arbeitsschutzausschuss ist zu bilden, wenn im Betrieb mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Teilzeitkräfte werden dabei anteilig gezählt:
bis 20 Stunden
Zählt als0,5 Beschäftigte
bis 30 Stunden
Zählt als0,75 Beschäftigte
mehr als 30 Stunden
Zählt als1 Beschäftigter
Wer gehört zum Arbeitsschutzausschuss?
- Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person
- Zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder
- Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Die Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII
Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden, etwa die Schwerbehindertenvertretung, Brandschutzbeauftragte, Führungskräfte aus betroffenen Bereichen oder externe Fachleute.
ASA-Protokolle mit AMS GoSitzungen strukturiert protokollieren, Teilnehmende festhalten und Beschlüsse direkt als Maßnahmen in den Aktionsplan übernehmen.Wie oft tagt der Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen – also mindestens viermal im Jahr. Einladung, Tagesordnung und Leitung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber oder seine beauftragte Person. Bei besonderen Anlässen, etwa nach einem schweren Unfall, kann eine zusätzliche Sitzung sinnvoll sein.
Typische Themen für die Tagesordnung
- 1
Offene Punkte aus der letzten Sitzung
Stand der Maßnahmen, die beim letzten Mal beschlossen wurden.
- 2
Unfallgeschehen und Beinahe-Unfälle
Auswertung der Ereignisse seit der letzten Sitzung und daraus abgeleitete Maßnahmen.
- 3
Ergebnisse von Begehungen
Festgestellte Mängel und ihr Bearbeitungsstand.
- 4
Gefährdungsbeurteilungen
Neue oder aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen, etwa nach Umbauten oder für neue Maschinen.
- 5
Unterweisungen, Prüfungen, Vorsorge
Stand der Unterweisungen, anstehende Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
- 6
Verschiedenes und nächster Termin
Anliegen der Teilnehmenden, Termin der nächsten Sitzung.
Das ASA-Protokoll
Ein Protokoll schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Es ist aber dringend zu empfehlen: Es dokumentiert, dass der Ausschuss getagt hat, und macht Beschlüsse nachverfolgbar. Bewährt haben sich folgende Inhalte:
- Datum, Ort und Teilnehmende
- Besprochene Themen der Tagesordnung
- Beschlüsse und vereinbarte Maßnahmen
- Verantwortliche und Fristen je Maßnahme
- Termin der nächsten Sitzung
Am wirkungsvollsten ist das Protokoll, wenn die vereinbarten Maßnahmen nicht nur notiert, sondern direkt in einen Aktionsplan übernommen und bis zur Erledigung verfolgt werden.
Checkliste: Arbeitsschutzausschuss
- Beschäftigtenzahl unter Berücksichtigung der Teilzeitkräfte geprüft
- Mitglieder benannt: Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft, Sicherheitsbeauftragte
- Sitzungstermine für das Jahr festgelegt – mindestens vier
- Tagesordnung vorab an alle Mitglieder verschickt
- Protokoll mit Beschlüssen, Verantwortlichen und Fristen erstellt
- Maßnahmen aus dem Protokoll werden nachverfolgt
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht?
Ab mehr als 20 Beschäftigten (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
Wie oft muss der Arbeitsschutzausschuss tagen?
Mindestens einmal vierteljährlich, also mindestens viermal im Jahr.
Wer gehört zum Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, zwei Betriebsratsmitglieder, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten.
Muss ein ASA-Protokoll geführt werden?
Gesetzlich ist ein Protokoll nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Es ist aber dringend zu empfehlen, um die Sitzungen nachzuweisen und Beschlüsse nachzuverfolgen.
Was passiert, wenn kein Arbeitsschutzausschuss gebildet wird?
Die Aufsichtsbehörde kann die Bildung anordnen; ein Verstoß gegen eine solche Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.
Arbeitsschutz digital organisieren
Mit der Arbeitssicherheitssoftware AMS Go erledigst du Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüfungen und mehr in einem System – mobil und mit KI-Unterstützung.




