Ersthelfer und Brandschutzhelfer: Wie viele braucht ein Betrieb?
Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer schreibt das Regelwerk vor, wie läuft die Ausbildung und wann ist die Fortbildung fällig? Mit Rechenbeispiel, Übersicht der Verbandkästen und Checkliste.
8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber müssen Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz).
- Ersthelfer: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einer, darüber 5 % in Verwaltung und Handel und 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1).
- Brandschutzhelfer: Bei normaler Brandgefährdung reichen in der Regel 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2) – bei erhöhter Gefährdung mehr.
- Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet; die Ausbildung der Brandschutzhelfer wird je nach Gefährdungsbeurteilung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt.
Wer muss Ersthelfer und Brandschutzhelfer stellen?
Jeder Arbeitgeber muss für Notfälle vorsorgen. § 10 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet ihn, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen. Die Einzelheiten regeln die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für die Erste Hilfe und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ für den Brandschutz.
Wie viele Personen nötig sind, hängt von der Zahl der anwesenden Beschäftigten, der Art des Betriebs und der Gefährdungsbeurteilung ab. Wichtig ist: Ersthelfer und Brandschutzhelfer müssen während der gesamten Arbeitszeit erreichbar sein – also in jeder Schicht und auch in Urlaubszeiten. In sehr kleinen Betrieben kann der Arbeitgeber die Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet ist.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Die Mindestzahl der Ersthelfer legt § 26 DGUV Vorschrift 1 fest. Maßgeblich ist die Zahl der Versicherten, die gleichzeitig anwesend sind:
Anwesende Versicherte 2 bis 20
Verwaltungs- und Handelsbetriebe1 Ersthelfer
Sonstige Betriebe1 Ersthelfer
mehr als 20
Verwaltungs- und Handelsbetriebe5 % der Anwesenden
Sonstige Betriebe10 % der Anwesenden
Ab einer bestimmten Größe sind zusätzlich Betriebssanitäter vorgeschrieben – etwa wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte anwesend sind oder auf einer Baustelle mehr als 100 (§ 27 DGUV Vorschrift 1).
Ausbildung und Fortbildung der Ersthelfer
- 1
Erste-Hilfe-Ausbildung
Ersthelfer absolvieren eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten bei einer Stelle, die von den Unfallversicherungsträgern dafür ermächtigt ist.
- 2
Fortbildung alle zwei Jahre
Damit sie Ersthelfer bleiben, werden sie in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet – ebenfalls mit 9 Unterrichtseinheiten.
- 3
Kosten und Freistellung
Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Der Arbeitgeber stellt die Beschäftigten für die Lehrgänge frei.
- 4
Benennen und bekannt machen
Benenne die Ersthelfer und mache sie im Betrieb bekannt – zum Beispiel per Aushang mit Namen, Standort und Notrufnummern.
Wie viele Verbandkästen sind nötig?
Neben ausgebildeten Personen braucht es Material. Wie viele Verbandkästen bereitstehen müssen, legt die Technische Regel ASR A4.3 fest. Kleine Verbandkästen entsprechen der DIN 13157, große der DIN 13169. Statt eines großen können zwei kleine verwendet werden.
Verwaltung und Handel
Beschäftigte und Verbandkästen1–50: 1 kleiner · 51–300: 1 großer · 301–600: 2 große · je 300 weitere: 1 großer zusätzlich
Herstellung und Verarbeitung
Beschäftigte und Verbandkästen1–20: 1 kleiner · 21–100: 1 großer · 101–200: 2 große · je 100 weitere: 1 großer zusätzlich
Die Verbandkästen müssen gut erreichbar, gekennzeichnet und vollständig sein. Verbrauchtes oder abgelaufenes Material wird umgehend ersetzt.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Für Brandschutzhelfer gilt die ASR A2.2. Danach ist bei normaler Brandgefährdung – etwa in Büros – ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Mehr Brandschutzhelfer können zum Beispiel nötig sein bei:
- erhöhter Brandgefährdung, etwa durch brennbare Stoffe oder Heißarbeiten
- Schichtbetrieb und Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit
- weitläufigen Betrieben mit mehreren Gebäuden oder Etagen
- vielen betriebsfremden Personen, etwa Besuchern, Kunden oder Patienten
- Personen mit eingeschränkter Mobilität, die bei einer Evakuierung Hilfe brauchen
Ausbildung der Brandschutzhelfer
Was Brandschutzhelfer lernen, beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil und einer praktischen Übung mit den Feuerlöscheinrichtungen, die im Betrieb vorhanden sind. Inhalte sind unter anderem:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation und Verhalten im Brandfall
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände, etwa durch Rauch
- Praktische Löschübung mit Feuerlöschern
Die Ausbildung sollte regelmäßig wiederholt werden – je nach Gefährdungsbeurteilung alle zwei bis fünf Jahre. Unabhängig davon werden alle Beschäftigten im Rahmen der jährlichen Unterweisung über das Verhalten im Brandfall und die Bedienung der Feuerlöscher informiert.
Ersthelfer und Brandschutzhelfer im Überblick
Rechtsgrundlage
Ersthelfer§ 10 ArbSchG, §§ 26 f. DGUV Vorschrift 1
Brandschutzhelfer§ 10 ArbSchG, ASR A2.2
Anzahl
Ersthelfer1 bei 2–20 Anwesenden, darüber 5 % bzw. 10 %
Brandschutzhelferin der Regel 5 % der Beschäftigten
Ausbildung
Ersthelfer9 Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle
BrandschutzhelferTheorie und praktische Löschübung
Wiederholung
Ersthelferalle 2 Jahre
Brandschutzhelferalle 2 bis 5 Jahre
Checkliste: Ersthelfer und Brandschutzhelfer
- Anzahl der Ersthelfer je Schicht nach § 26 DGUV Vorschrift 1 ermittelt
- Anzahl der Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und Gefährdungsbeurteilung festgelegt
- Reserve für Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel eingeplant
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer benannt und im Betrieb bekannt gemacht
- Aus- und Fortbildungstermine geplant und nachgewiesen
- Verbandkästen nach ASR A4.3 vorhanden und vollständig
- Alle Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall unterwiesen
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb mit 50 Mitarbeitern?
Das hängt von der Betriebsart ab: In Verwaltung und Handel sind es bei 50 anwesenden Versicherten 5 %, also aufgerundet mindestens 3 Ersthelfer. In sonstigen Betrieben, etwa in der Produktion, sind es 10 %, also mindestens 5.
Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
In der Regel alle zwei Jahre, mit einer Fortbildung von 9 Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle.
Wer zahlt die Ausbildung zum Ersthelfer?
Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger, wenn die Aus- oder Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle stattfindet. Der Arbeitgeber stellt die Teilnehmenden dafür frei.
Kann ein Ersthelfer auch Brandschutzhelfer sein?
Ja, wenn die Person für beide Aufgaben ausgebildet ist. Bei der Planung sollte man aber berücksichtigen, dass sie im Notfall nicht gleichzeitig an zwei Stellen gebraucht werden kann.
Brauchen auch kleine Betriebe einen Brandschutzhelfer?
Ja. Auch in kleinen Betrieben muss der Arbeitgeber Beschäftigte für die Brandbekämpfung benennen (§ 10 ArbSchG). Er kann die Aufgabe auch selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet ist.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.
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