Prüffristen für Arbeitsmittel: Übersicht, Pflichten und Dokumentation
Wer legt Prüffristen fest, wer darf prüfen und wie wird dokumentiert? Mit einer Übersicht typischer Prüffristen für Leitern, Regale, Stapler, Krane, Elektrogeräte und Feuerlöscher.
8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsmittel, deren Sicherheit von der Montage oder vom Zustand abhängt, müssen nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden.
- Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest – Vorschriften, Regeln und Herstellerangaben geben Orientierung.
- Prüfen dürfen nur befähigte Personen; das Ergebnis muss aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
- Ein zentrales Prüfverzeichnis mit Erinnerungen verhindert, dass Fristen überschritten werden.
Warum Arbeitsmittel geprüft werden müssen
Leitern, Regale, Elektrogeräte, Stapler oder Krane nutzen sich ab, werden beschädigt oder falsch montiert. Viele Unfälle gehen auf Arbeitsmittel zurück, deren Mängel nicht rechtzeitig erkannt wurden. Regelmäßige Prüfungen sollen solche Schäden finden, bevor jemand zu Schaden kommt.
Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 14 müssen Arbeitsmittel geprüft werden, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt oder die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu gefährlichen Situationen führen können. Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen – etwa Aufzüge, Druckbehälter oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – gelten zusätzliche Prüfpflichten.
Wer legt die Prüffristen fest?
Feste Prüffristen für alle Arbeitsmittel gibt es nicht. Der Arbeitgeber ermittelt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen (§ 3 BetrSichV). Dabei berücksichtigt er insbesondere:
- Angaben des Herstellers in der Betriebsanleitung
- Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger, etwa DGUV Vorschriften und Regeln
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Normen
- Art und Häufigkeit der Nutzung sowie die Einsatzbedingungen, z. B. Baustelle oder Büro
- Erfahrungen aus früheren Prüfungen, etwa die Zahl festgestellter Mängel
Übersicht: typische Prüffristen
Die folgenden Fristen sind in der Praxis üblich und dienen als Orientierung. Maßgeblich ist immer die eigene Gefährdungsbeurteilung – bei rauen Bedingungen können kürzere Fristen nötig sein.
Ortsveränderliche elektrische Geräte
Übliche FristRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; in Büros bis zu 24 Monate
GrundlageDGUV Vorschrift 3
Ortsfeste elektrische Anlagen
Übliche Frist4 Jahre
GrundlageDGUV Vorschrift 3
Leitern und Tritte
Übliche FristIn der Regel jährlich
GrundlageDGUV Information 208-016
Regalanlagen
Übliche FristMindestens jährlich
GrundlageDIN EN 15635
Flurförderzeuge wie Gabelstapler
Übliche FristMindestens jährlich
GrundlageDGUV Vorschrift 68
Krane
Übliche FristMindestens jährlich
GrundlageDGUV Vorschrift 52
Kraftbetätigte Tore
Übliche FristMindestens jährlich
GrundlageASR A1.7
Feuerlöscher
Übliche FristAlle 2 Jahre
GrundlageASR A2.2
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Übliche FristMindestens jährlich
GrundlageDGUV Regel 112-198
Wer darf Arbeitsmittel prüfen?
Prüfungen dürfen nur befähigte Personen durchführen. Das sind Personen, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 BetrSichV, TRBS 1203). Je nach Arbeitsmittel kann das eine Elektrofachkraft, ein Sachkundiger für Leitern oder Regale oder ein externer Prüfdienst sein.
Für überwachungsbedürftige Anlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung teilweise Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA vor.
Wie werden Prüfungen dokumentiert?
Das Ergebnis jeder Prüfung muss aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden (§ 14 BetrSichV). In die Aufzeichnung gehören:
- Art der Prüfung und Prüfumfang
- Ergebnis der Prüfung und festgestellte Mängel
- Beurteilung, ob das Arbeitsmittel weiter sicher verwendet werden kann
- Name der prüfenden Person und Datum
- Termin der nächsten Prüfung
Praktisch ist eine Prüfplakette am Arbeitsmittel, die den nächsten Termin zeigt – kombiniert mit einem Prüfverzeichnis, in dem alle Arbeitsmittel, Fristen und Nachweise zentral hinterlegt sind.
Prüfverzeichnis anlegen: so behältst du den Überblick
- 1
Arbeitsmittel erfassen
Alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Anlagen mit Bezeichnung, Standort und Inventarnummer aufnehmen.
- 2
Prüfart und Frist festlegen
Für jedes Arbeitsmittel die Prüfart und die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung hinterlegen.
- 3
Verantwortliche bestimmen
Festlegen, wer prüft – intern oder extern – und wer für die Terminplanung zuständig ist.
- 4
Erinnerungen nutzen
Rechtzeitig vor Fälligkeit erinnern lassen, damit Prüfungen eingeplant werden können.
- 5
Mängel nachverfolgen
Festgestellte Mängel als Maßnahmen mit Frist erfassen und bis zur Behebung nachhalten.
Checkliste: Prüfungen von Arbeitsmitteln
- Alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel sind erfasst
- Art, Umfang und Fristen der Prüfungen stehen in der Gefährdungsbeurteilung
- Für jede Prüfung ist eine befähigte Person benannt
- Prüfergebnisse werden aufgezeichnet und aufbewahrt
- Fällige und überfällige Prüfungen sind auf einen Blick erkennbar
- Mängel werden mit Verantwortlichen und Frist nachverfolgt
- Arbeitsmittel mit Mängeln werden bis zur Behebung nicht verwendet
Häufige Fragen
Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?
Für ortsveränderliche elektrische Geräte nennt die DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate. Bei geringer Fehlerquote kann die Frist verlängert werden, in Büros bis zu 24 Monate. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft.
Wer legt die Prüffristen fest?
Der Arbeitgeber – im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung. Herstellerangaben, DGUV Vorschriften und Regeln sowie Technische Regeln geben dabei Orientierung.
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Leitern und Tritte werden in der Regel jährlich durch eine befähigte Person geprüft. Zusätzlich sollten Nutzer sie vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrollieren.
Wie lange müssen Prüfnachweise aufbewahrt werden?
Nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung mindestens bis zur nächsten Prüfung. Viele Betriebe bewahren die Nachweise länger auf, um die Prüfhistorie eines Arbeitsmittels nachvollziehen zu können.
Wie behalte ich Prüffristen im Blick?
Mit einem zentralen Prüfverzeichnis, in dem alle Arbeitsmittel, Fristen und Nachweise hinterlegt sind. In AMS Go erinnert das Prüfverzeichnis automatisch an fällige Prüfungen, und Mängel landen direkt im Aktionsplan.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.
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